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   BVerwG, 22.07.1970 - IV B 209.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1413
BVerwG, 22.07.1970 - IV B 209.69 (https://dejure.org/1970,1413)
BVerwG, Entscheidung vom 22.07.1970 - IV B 209.69 (https://dejure.org/1970,1413)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juli 1970 - IV B 209.69 (https://dejure.org/1970,1413)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer baulichen Anlage im Außenbereich - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Errichtung und Nutzung einer Slipanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBauG § 29 S. 1; BBauG § 35
    Hausboot als bauliche Anlage; Außenbereich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1971, Beil. 3
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.06.2021 - 1 MB 8/21

    Baurechtliche Beseitigungsverfügung für ortsfestes Hausboot; bauliche Anlage

    Diese Grundsätze gelten auch für Boote (BVerwG, Beschluss vom 22.07.1970 - IV B 209.69 -, juris).
  • BVerwG, 13.03.1973 - IV B 8.72

    Wohnfloß als bauliche Anlage

    Deshalb hat der Senat ein für Wohnzwecke eingerichtetes Hausboot, das durch eine Slipanlage mit dem Boden verbunden war, als bauliche Anlage im Sinne der §§ 29, 35 BBauG anerkannt (Beschluß vom 22. Juli 1970 - BVerwG IV B 209.69 - [BRS 23 Nr. 134]).
  • VG Cottbus, 11.02.2016 - 3 L 18/16

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    Es fällt auch unter den bauplanungsrechtlichen Begriff der baulichen Anlage im Sinne des § 29 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 31. August 1973 - BVerwG IV C 33.71 -, BVerwGE 44, 59, juris Rn. 19 ff.; BVerwG, Beschluss vom 13. März 1973 - BVerwG IV B 8.72 -, BRS 27 Nr. 200, juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 1970 - BVerwG IV B 209.69 -, BRS 23 Nr. 134).
  • VG Schleswig, 30.04.2012 - 8 A 45/11
    An die Verbindung mit dem Erdboden sind bauplanungsrechtlich keine hohen Anforderungen zu stellen, so dass die Befestigung mittels Seilen an in den Erdboden der Schlei eingelassene Pfähle insoweit ausreichend ist (vgl. folgende Fälle, in denen das Bundesverwaltungsgericht das Vorliegen einer baulichen Anlage iSd des § 29 BauGB bzw. § 29 BBauG angenommen hat: Hausboot im Außenbereich, das mittels eines Slipanlage mit dem Boden verbunden war und für Wohnzwecke eingerichtet war: BVerwG, Beschluss vom 22.07.1970 - IV B 209.69 -, BRS 23 Nr. 134; Wohnfloß auf Baggersee, das an einem Holzsteg befestigt war und mit zwei Ketten, die an Land in Beton gegossen waren, befestigt war: BVerwG, Beschluss vom 13.03.1973 - IV B 8.72 -, juris; Wohnboot auf einem Weiher, das mit drei Eisenrohren verankert war, die am Ufer verschraubt waren: BVerwG, Urteil vom 31.08.1973 - IV C 33.71 -, juris).
  • VGH Hessen, 14.04.1986 - 4 TH 449/86

    Bauaufsichtsrecht: Fahrgastschiff als bauliche Anlage

    Dabei muß die bauliche Anlage nach dieser gesetzlichen Alternative nicht durch eigene Schwere auf dem Erdboden selbst ruhen - dies ist in § 2 Abs. 1 Satz 2, 1. Fall HBO geregelt - sondern sie muß ihrer Funktion gemäß in etwa einem Bauwerk vergleichbar überwiegend ortsfest sein; dabei spielt es keine Rolle, ob sie sich auf dem Land oder - wie hier - auf dem Wasser befindet (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluß vom 14.09.1978 - VI B 48/78 - BRS 31 Nr. 131 m.w.N.; so auch BVerwG, Beschlüsse vorn 22.07.1970 - IV B 209.69 - BRS 23, Nr. 134 und vom 13.03.1973 - IV B 8.72 - BRS 27 Nr. 121 - , allerdings nur für den Begriff der baulichen Anlage im Sinne der bauplanungsrechtlichen Bestimmung des § 29 BBauG).
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